Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Schützenverein Esperke e.V.

Fassung vom 12. September 2008

§1

Mitgliedschaft in anderen Organisationen

 

Der Verein ist außer im Kreissportschützenverband auch im Landessportbund Mitglied.

 

§2

Austritt

 

Die Austrittserklärung hat in Schriftform bis spätestens zum 30. September eines Jahres

gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Die Mitgliedschaft erlischt am Jahresende der

Antragstellung. Dieser Termin ist vom Kreissportschützenverband Neustadt abhängig

und kann sich gegebenenfalls ändern.

 

§3

Schützenkönig

 

Der Schützenkönig ist einmal jährlich mindestens zwei Wochen vor dem Schützenfest auszu-

schießen.

 

§4

Kassenprüfer

 

Sie haben das Recht, die Vereinskasse sowie die Buchführung mehrfach im Jahr zu überprüfen. Es wird empfohlen, die Kasse halbjährlich zu prüfen.

 

§5

Beiträge

 

Der Jahresbeitrag beträgt für ein Vollmitglied                                 € 40,00 /Jahr

Der Jahresbeitrag beträgt für ein Rentner über 65 Jahre                  50%  des Vollbeitrags /Jahr

Der Jahresbeitrag beträgt für ein Jugendmitglied                             € 20,00 /Jahr

 

Die Jugendmitgliedschaft wird mit Erlangen der Volljährigkeit automatisch in eine Vollmitgliedschaft gewandelt.

 

§6

Fachbeauftragte

 

Die Hauptversammlung wählt für die Leitung des Schießsports, der Damen und der Jugend Fachbeauftragte. Sie  unterstützen den Vorstand, und sollten bei den Vorstandsitzungen anwesend sein. Außerdem wird ein Schrift- und Pressewart gewählt. Diese Ämter sind für die Amtszeit von jeweils 3 Jahr gewählt und werden auf der ordentlichen Hauptversammlung für eine weitere Amtszeit bestätigt bzw. neu gewählt.

 

 

 

 

 

Genehmigt auf der Mitgliederversammlung vom 12. September 2008