Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Schützenverein Esperke e.V.
Fassung vom 12. September 2008
§1
Mitgliedschaft in anderen Organisationen
Der Verein ist außer im Kreissportschützenverband auch im Landessportbund Mitglied.
§2
Austritt
Die Austrittserklärung hat in Schriftform bis spätestens zum 30. September eines Jahres
gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Die Mitgliedschaft erlischt am Jahresende der
Antragstellung. Dieser Termin ist vom Kreissportschützenverband Neustadt abhängig
und kann sich gegebenenfalls ändern.
§3
Schützenkönig
Der Schützenkönig ist einmal jährlich mindestens zwei Wochen vor dem Schützenfest auszu-
schießen.
§4
Kassenprüfer
Sie haben das Recht, die Vereinskasse sowie die Buchführung mehrfach im Jahr zu überprüfen. Es wird empfohlen, die Kasse halbjährlich zu prüfen.
§5
Beiträge
Der Jahresbeitrag beträgt für ein Vollmitglied € 40,00 /Jahr
Der Jahresbeitrag beträgt für ein Rentner über 65 Jahre 50% des Vollbeitrags /Jahr
Der Jahresbeitrag beträgt für ein Jugendmitglied € 20,00 /Jahr
Die Jugendmitgliedschaft wird mit Erlangen der Volljährigkeit automatisch in eine Vollmitgliedschaft gewandelt.
§6
Fachbeauftragte
Die Hauptversammlung wählt für die Leitung des Schießsports, der Damen und der Jugend Fachbeauftragte. Sie unterstützen den Vorstand, und sollten bei den Vorstandsitzungen anwesend sein. Außerdem wird ein Schrift- und Pressewart gewählt. Diese Ämter sind für die Amtszeit von jeweils 3 Jahr gewählt und werden auf der ordentlichen Hauptversammlung für eine weitere Amtszeit bestätigt bzw. neu gewählt.
Genehmigt auf der Mitgliederversammlung vom 12. September 2008